CareLit Fachartikel
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten (BT-Drucks. 16/9898…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 9 · S. 425 bis 427
Dokument
114924
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei dem hier kritisch zu würdigen Gesetzentwurf geht es um die Einführung von Modellklauseln in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten analog der Regelung im Krankenpflegegesetz (vgl. § 4 Abs. 6 KrPflG), mit denen den Landesgesetzgebern die Möglichkeit eröffnet werden soll, den Rechtsrahmen zur Erprobung der Weiterentwicklung der Ausbildungsstrukturen dieser Gesundheitsfachberufe zu schaffen, mithin die Voraussetzungen für eine zeitlich befristete Erprobung von akademischen Ausbildungsangeboten für diese Heilberufe zu ermöglichen.
Schlagworte
KRANKENPFLEGEGESETZ
AUSBILDUNG
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
GESUNDHEIT
NORDRHEIN-WESTFALEN
VORSCHRIFTEN
PHYSIOTHERAPEUTEN
ERGOTHERAPEUTEN
HEILBERUFE
ES
KRANKENPFLEGE
UNTERRICHT
ZIELE
FÜHRUNG
ZULASSUNG
PERSONEN