CareLit Fachartikel

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten (BT-Drucks. 16/9898…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 9 · S. 425 bis 427

Dokument
114924
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
425 bis 427
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Bei dem hier kritisch zu würdigen Gesetzentwurf geht es um die Einführung von Modellklauseln in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten analog der Regelung im Krankenpflegegesetz (vgl. § 4 Abs. 6 KrPflG), mit denen den Landesgesetzgebern die Möglichkeit eröffnet werden soll, den Rechtsrahmen zur Erprobung der Weiterentwicklung der Ausbildungsstrukturen dieser Gesundheitsfachberufe zu schaffen, mithin die Voraussetzungen für eine zeitlich befristete Erprobung von akademischen Ausbildungsangeboten für diese Heilberufe zu ermöglichen.

Schlagworte

KRANKENPFLEGEGESETZ AUSBILDUNG BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT GESUNDHEIT NORDRHEIN-WESTFALEN VORSCHRIFTEN PHYSIOTHERAPEUTEN ERGOTHERAPEUTEN HEILBERUFE ES KRANKENPFLEGE UNTERRICHT ZIELE FÜHRUNG ZULASSUNG PERSONEN