CareLit Fachartikel
Ausgleich für Nachtarbeit kann durch einzelvertragliche Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen näher ausgestaltet werden
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 12 · S. 602 bis 608
Dokument
114958
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer häufiger gehen die Personalabteilungen der Krankenhäuser dazu über, durch eine unzulässige Kombination von Regelarbeitszeiten, Bereitschaftsdiensten und entsprechenden Freizeitausgleichen Personalkosten zu senken. Dies geschieht zum einen dadurch, dass zunächst die Arbeitnehmer häufig in einer Arbeitswoche nicht im Umfang der tariflichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden mit Normalarbeit eingeteilt werden.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
NACHTARBEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
VERGÜTUNG
ARBEITGEBER
SCHICHTARBEIT
KRANKENHÄUSER
PRAXIS
ARBEITSVERHÄLTNIS
LEISTUNG
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
SCHREIBEN
ES
LÖSUNGEN
VERHALTEN