CareLit Fachartikel

Ausgleich für Nachtarbeit kann durch einzelvertragliche Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen näher ausgestaltet werden

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 12 · S. 602 bis 608

Dokument
114958
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
602 bis 608
Erschienen: 2009-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Immer häufiger gehen die Personalabteilungen der Krankenhäuser dazu über, durch eine unzulässige Kombination von Regelarbeitszeiten, Bereitschaftsdiensten und entsprechenden Freizeitausgleichen Personalkosten zu senken. Dies geschieht zum einen dadurch, dass zunächst die Arbeitnehmer häufig in einer Arbeitswoche nicht im Umfang der tariflichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden mit Normalarbeit eingeteilt werden.

Schlagworte

ARBEITSZEIT NACHTARBEIT BEREITSCHAFTSDIENST VERGÜTUNG ARBEITGEBER SCHICHTARBEIT KRANKENHÄUSER PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS LEISTUNG ZEIT ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN ES LÖSUNGEN VERHALTEN