Zur Verpflichtung des Heimbetreibers, Arbeitszeit und -ort des Pflegepersonals jeweils heimspezifisch festzule
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 12 · S. 637 bis 641
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine daraufhin am 05.09.2007 von der Heimaufsicht des Beklagten durchgeführte unangemeldete Überprüfung dieser Einrichtung ergab, dass die Anforderungen an die personelle Ausstattung in der Pflege (Personalanhaltszahlen, Fachkraftquote) nach den Dienstplänen für August und September 2007 erfüllt waren; zugleich wurde festgestellt, dass nach den Dienstplänen für Juli und August 2007 Pflegepersonal zum Einsatz gekommen war, das nach Angaben des Heimleiters aus dem Personalbestand der Einrichtung in Seh. »ausgeliehen« worden war (nämlich zwei Fachkräfte). Auch stimmte das der Pflegekasse mitgeteilte Pflegepersonal…