CareLit Fachartikel
Die Empfehlung des RKI und des BfArM nach § 4 Abs. 2 MPBetrV ist verbindlich
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 1 · S. 106 bis 111
Dokument
114976
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Empfehlung des RKI und des BfArM ist bei verständiger Würdigung ihres Inhalts und unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 4 Abs. 2 Satz 1 MPBe-treibV dahingehend auszulegen, dass sie nur solche maschinelle Aufbereitungs-verfahren für zulässig erachtet, die hinreichend validiert sind. Die Vermutungsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 MPBetreibV greift insoweit nicht ein.
Schlagworte
REINIGUNG
BEHÖRDE
DESINFEKTION
ENTSCHEIDUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
KONTAMINATION
STERILISATION
RECHTSPRECHUNG
MEDIZINPRODUKTERECHT
PRAXIS
HAUT
SCHLEIMHAUT
VERHALTEN
ARBEITSPLATZ
BERUFSAUSÜBUNG
HYGIENE