CareLit Fachartikel
RFID-Technologie im Gesundheitswesen ~ Anwendungsfelder, rechtliche Vorgaben, Rechtspolitik, zukünftige Potentiale (2. Teil)
Hanika, H.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 1 · S. 2 bis 11
Dokument
114994
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt. Für den Datenumgang von nicht-öffentlichen Stellen kommen insbesondere die Erlaubnistatbestände nach § 28 BDSG in Betracht. Liegen die Voraussetzungen der jeweiligen Vorschrift nicht vor, so ist die Datenverarbeitung unzulässig. Gespeicherte Daten sind dann gem. §35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG unverzüglich zu löschen.
Schlagworte
RICHTLINIE
DATENSCHUTZ
GESUNDHEITSWESEN
IDENTITÄT
UNTERNEHMEN
DATENVERARBEITUNG
MEDIZIN
WAHRNEHMUNG
SPEICHERMEDIEN
VIREN
SICHERHEITSMASSNAHMEN
VERTRAULICHKEIT
KOMMUNIKATION
PERSONEN
PRIVATSPHÄRE
DATENBANKEN