CareLit Fachartikel

RFID-Technologie im Gesundheitswesen ~ Anwendungsfelder, rechtliche Vorgaben, Rechtspolitik, zukünftige Potentiale (2. Teil)

Hanika, H.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 1 · S. 2 bis 11

Dokument
114994
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Hanika, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
2 bis 11
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt. Für den Datenumgang von nicht-öffentlichen Stellen kommen insbesondere die Erlaubnistatbestände nach § 28 BDSG in Betracht. Liegen die Voraussetzungen der jeweiligen Vorschrift nicht vor, so ist die Datenverarbeitung unzulässig. Gespeicherte Daten sind dann gem. §35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG unverzüglich zu löschen.

Schlagworte

RICHTLINIE DATENSCHUTZ GESUNDHEITSWESEN IDENTITÄT UNTERNEHMEN DATENVERARBEITUNG MEDIZIN WAHRNEHMUNG SPEICHERMEDIEN VIREN SICHERHEITSMASSNAHMEN VERTRAULICHKEIT KOMMUNIKATION PERSONEN PRIVATSPHÄRE DATENBANKEN