CareLit Fachartikel
Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 1 · S. 12 bis 18
Dokument
114995
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger begehrt vorliegend die Zahlung der Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD für den Zeitraum von Oktober 2005 bis September 2006 i.H.v. jeweils 105,00 € monatlich, abzüglich der monatlich geleisteten 40,00 € brutto, somit i.H.v. 780,00€ brutto. Der Kläger ist in diesem Zeitraum zu mindestens zwei Nachtschichten pro Monat herangezogen worden.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
BAT
ARBEITNEHMER
TARIFVERTRAG
HÖHE
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
KRANKENHÄUSER
ARBEITSLEISTUNG
ZEIT
PROGNOSE
AUFMERKSAMKEIT