Erlangung des Promotionsrechtes für die tierärztlichen Ausbildungsstätten Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung der Tierärztlichen Hochschule Dresden
N.N. · Tierärztliche Praxis Ausgabe G: Großtiere / Nutztiere · 2009 · Heft 03 · S. 171-178
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Es wird ein Überblick über die Erlangung des Promotionsrechtes der Tierärztlichen Hochschulen gegeben. Eine besondere Berücksichtigung findet dabei die im Jahre 1907 in Verbindung mit der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig erlassene Promotionsordnung für die Tierärztliche Hochschule Dresden. Nach dem Beschluß“ vom 3. Juli 1902, das Abitur als ausnahmslose Zulassungsbedingung für das Studium der Tiermedizin vorzuschreiben, gilt dies auch als Voraussetzung für die Promotion. Die sich daraus ergebenden widersprüchlichen Beiträge über die Zulassung der Tierärzte, die vor 1903 (ohne Abitur…