Fahrtauglichkeit bei Leichter Kognitiver Störung und Demenz
N.N. · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 2018 · Heft 01 · S. 37-42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Exekutive Leistungen, visuell-räumliches Denken und Verhaltenskontrolle sind für das sichere Autofahren wesentliche geistige Leistungen. Bei Demenz und Leichter Kognitiver Störung treten Defizite dieser Leistungen auf, die sich zu altersbedingten Defiziten addieren. Sie können durch eine angepasste Fahrweise nicht immer ausreichend kompensiert werden und führen ggf. schon im frühen Stadium zur Aufhebung der Fahrtauglichkeit. Neurologen und Psychiater kommt eine wichtige Rolle bei der Untersuchung, Aufklärung und ggf. Aussprache eines ärztlichen Fahrverbotes zu. Fehler und Unterlassungen können hi…