CareLit Fachartikel
Die Beteiligung des Personal-(Betriebs-)rats bei der Anordnung von Sonderformen der Arbeit und Bereitschaftszeiten
Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 13 bis 25
Dokument
115060
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Mehrarbeit, Überstunden sowie Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind Sonderformen der Arbeit (§ 7 TVöD1), zu deren Leistung die Beschäftigten im Rahmen begründeter dienstlicher/betrieblicher Notwendigkeiten ebenso wie zur Leistung von Sonntagsund Feiertagsarbeit oder zur Leistung von Bereitschaftszeiten verpflichtet sind (§§ 6 Abs. 5F 9 TVöD).
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
PERSONALRAT
MITBESTIMMUNG
ARBEIT
WAHRNEHMUNG
ES
ZEIT
HÖHE
LEISTUNG
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