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Die Beteiligung des Personal-(Betriebs-)rats bei der Anordnung von Sonderformen der Arbeit und Bereitschaftszeiten

Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 13 bis 25

Dokument
115060
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Wahlers, W.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
13 bis 25
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Mehrarbeit, Überstunden sowie Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind Sonderformen der Arbeit (§ 7 TVöD1), zu deren Leistung die Beschäftigten im Rahmen begründeter dienstlicher/betrieblicher Notwendigkeiten ebenso wie zur Leistung von Sonntagsund Feiertagsarbeit oder zur Leistung von Bereitschaftszeiten verpflichtet sind (§§ 6 Abs. 5F 9 TVöD).

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG PERSONALRAT MITBESTIMMUNG ARBEIT WAHRNEHMUNG ES ZEIT HÖHE LEISTUNG BERUFSKRANKHEITEN UNFALLVERHÜTUNG UNIVERSITÄTEN RUHESTAND