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Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats bei Einstellung

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 28 bis 30

Dokument
115062
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der bei der Stammdienststelle gebildete Gesamtpersonalrat ist zu beteiligen, wenn der Leiter der Stammdienststelle eine Maßnahme trifft, die die Beschäftigten der Stammdienststelle und der personalvertretungsrechtlich verselbständigten Außenstellen, deren Leiter nicht zuständig sind, gleichermaßen betrifft.

Schlagworte

EINSTELLUNG MITBESTIMMUNG PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG RECHTSPRECHUNG PERSONAL VERDRÄNGUNG FLÜCHTLINGE ES Die Personalvertretung Berlin