CareLit Fachartikel
Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats bei Einstellung
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 28 bis 30
Dokument
115062
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bei der Stammdienststelle gebildete Gesamtpersonalrat ist zu beteiligen, wenn der Leiter der Stammdienststelle eine Maßnahme trifft, die die Beschäftigten der Stammdienststelle und der personalvertretungsrechtlich verselbständigten Außenstellen, deren Leiter nicht zuständig sind, gleichermaßen betrifft.
Schlagworte
EINSTELLUNG
MITBESTIMMUNG
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONAL
VERDRÄNGUNG
FLÜCHTLINGE
ES
Die Personalvertretung
Berlin