CareLit Fachartikel
Zwölf Tote, weil nicht auf Pflegende gehört wurde
CORNAMUSAZ, A.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 2010 · Heft 1 · S. 14 bis 17
Dokument
115113
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegefachleute sind durch ihre Berufsethik gehalten, Fehler und Missstände, deren Zeugen sie an ihrem Arbeitsplatz werden, zu melden. Aber das so genannte «Whistleblowing» kann für sie nachteilige Konsequenzen haben, da ein entsprechender Gesetzesrahmen in der Schweiz heute noch fehlt.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KRANKENPFLEGE
LEBEN
KÜNDIGUNG
AUSBILDUNG
GESUNDHEIT
AINS
ARBEITSPLATZ
SCHWEIZ
ZEIT
CHIRURGEN
KOMMUNIKATION
NADELN
KOPF
ÄRZTE
PATIENTEN