CareLit Fachartikel
Kommt einer mittels EDV geführten Behandlungsdokumentation im Arzthaftungsprozess ein geringerer Beweiswert zu als einer handschriftlich geführten Dokumentation?
Günter, R.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 11 · S. 144 bis 145
Dokument
115170
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stützt der in einem Arzthaftungsprozess auf Schadensersatz in Anspruch genommene Arzt seine Rechtsverteidigung auf eine EDV — geführte Behandlungsdokumentation, wird nicht selten von dem klagenden Patienten geltend gemacht, dass die Dokumentation nachträglich manipuliert wurde. Häufig wird dieser Vorwurf ohne nähere Begründung erhoben und lediglich darauf hingewiesen, dass das verwendete EDV - Dokumentationssystem nicht gegen eine nachträgliche Veränderung gesichert sei und eine solche somit problemlos möglich war.
Schlagworte
DOKUMENTATION
EDV
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
LITERATUR
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENTEN
ES
ATEMÜBUNGEN
KLEIDUNG
LEISTUNG
VERTRÄGE
RECHTSANWÄLTE
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