CareLit Fachartikel

Kommt einer mittels EDV geführten Behandlungsdokumentation im Arzthaftungsprozess ein geringerer Beweiswert zu als einer handschriftlich geführten Dokumentation?

Günter, R.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 11 · S. 144 bis 145

Dokument
115170
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Günter, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
144 bis 145
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Stützt der in einem Arzthaftungsprozess auf Schadensersatz in Anspruch genommene Arzt seine Rechtsverteidigung auf eine EDV — geführte Behandlungsdokumentation, wird nicht selten von dem klagenden Patienten geltend gemacht, dass die Dokumentation nachträglich manipuliert wurde. Häufig wird dieser Vorwurf ohne nähere Begründung erhoben und lediglich darauf hingewiesen, dass das verwendete EDV - Dokumentationssystem nicht gegen eine nachträgliche Veränderung gesichert sei und eine solche somit problemlos möglich war.

Schlagworte

DOKUMENTATION EDV RECHTSPRECHUNG SCHADENSERSATZ LITERATUR BUNDESGERICHTSHOF PATIENTEN ES ATEMÜBUNGEN KLEIDUNG LEISTUNG VERTRÄGE RECHTSANWÄLTE Arzt Zahnarzt Recht Baden-Baden