CareLit Fachartikel
Brillenversorgung
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 11 · S. 160 bis 164
Dokument
115178
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
ANPASSUNG
VERBOT
VERSORGUNGSBEREICH
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
PATIENTEN
RICHTLINIE
VERHALTEN
ZEIT
BERUFE
ES
ARBEITSPLATZ
BRILLEN
LEISTUNG