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„Amtswürde contra Flexibilität - Die Zuweisung von Bundesbeamten zu Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG

Hetzki, G. C. B.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 10 bis 17

Dokument
115194
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Hetzki, G. C. B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
10 bis 17
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine Vielzahl von ihnen wurde zudem infolge Wegfalls von Aufgabenbereichen der von der Deutschen Telekom AG geschaffenen Personalvermittlungsagentur „Vivento zugewiesen, was Rechtsprechung4 und die h. M. in der Literatur1 zutreffend als rechtswidrige Versetzung in die Untätigkeit beanstandet haben: Es ist unzulässig und widerspricht dem öffentlich-rechtlichen Dienstund Treueverhältnis, Beamten ihre bisherigen Funktionsämter zu entziehen, ohne ihnen eine andere, ihrem Status entsprechende Ämterstellung zu übertragen.

Schlagworte

TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG SERVICE UNTERNEHMEN FÜRSORGEPFLICHT BEHÖRDE ARBEITSPLATZ ZEIT ES VERSTÄNDNIS PRAXIS LITERATUR BUNDESREGIERUNG RISIKO BEURTEILUNG INTENTION