CareLit Fachartikel
Ergopraktiker und ärztlich geprüfter Schlafberater
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 11 · S. 152 bis 154
Dokument
115273
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein Matratzenverkäufer als „ärztlich geprüfter Schlafberater und „Ergopraktiker bezeichnet, so erweckt dies den unzutreffenden Eindruck einer besonderen Qualifikation im Sinne eines allgemein anerkannten Ausbildungsganges mit der entsprechenden ärztlichen Abschlussprüfung.
Schlagworte
BERATUNG
GESUNDHEIT
MARKETING
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
AUSBILDUNG
TÄUSCHUNG
WERBUNG
WERTSCHÄTZUNG
BERUFSAUSBILDUNG
SCHLAF
MENSCHEN
BEVÖLKERUNG
ORTHOPÄDEN
VERTRAUEN
PATIENTEN