CareLit Fachartikel

Ergopraktiker und ärztlich geprüfter Schlafberater

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 11 · S. 152 bis 154

Dokument
115273
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
152 bis 154
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Wird ein Matratzenverkäufer als „ärztlich geprüfter Schlafberater und „Ergopraktiker bezeichnet, so erweckt dies den unzutreffenden Eindruck einer besonderen Qualifikation im Sinne eines allgemein anerkannten Ausbildungsganges mit der entsprechenden ärztlichen Abschlussprüfung.

Schlagworte

BERATUNG GESUNDHEIT MARKETING BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG AUSBILDUNG TÄUSCHUNG WERBUNG WERTSCHÄTZUNG BERUFSAUSBILDUNG SCHLAF MENSCHEN BEVÖLKERUNG ORTHOPÄDEN VERTRAUEN PATIENTEN