CareLit Fachartikel
Zum Organisationsverschulden eines Arztes
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 11 · S. 159 bis 160
Dokument
115276
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arzt ist ohne äußeren Anlass nicht verpflichtet, die in seinem Behandlungszimmer wartenden Patienten zu überwachen und Vorkehrungen zur Vermeidung eigenmächtiger gefahrgeneigter Handlungen der Patienten zu treffen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
KRANKENSCHWESTER
RECHT
SCHMERZBEHANDLUNG
THERAPIE
VERLETZUNG
RISIKO
VERTRÄGE
PATIENTEN
GESUNDHEIT
ZEIT
VERHALTEN
FORTBILDUNG
RICHTLINIE
HAND
PRAXIS