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Trennen, was zusammengehört? Zusammenarbeit mit Ärzten auf dem Prüfstand.

Fulda, C. B.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 11 · S. 185 bis 188

Dokument
115279
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Fulda, C. B.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 9
Seiten
185 bis 188
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der BGH hatte kürzlich über die Zusammenarbeit eines Augenarztes mit einer Optikerfirma zu entscheiden, bei der ein Arzt Patienten diese Firma empfahl und an der Brillenversorgung mitwirkte. Das OLG Gelle hatte die Kooperation für zulässig erachtet, doch der BGH hat die Sache aufgehoben und zurückverwiesen.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ZUSAMMENARBEIT ENTSCHEIDUNG THERAPIE LEISTUNG RECHTSPRECHUNG ES BEURTEILUNG PATIENTEN PRAXIS OHRMUSCHEL ÄRZTE BERATUNG GESUNDHEITSWESEN SPEZIALISIERUNG WERBUNG