CareLit Fachartikel
Werbung unter Verwendung des Logos der Stiftung Warentest
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 11 · S. 197 bis 205
Dokument
115282
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG in Verbindung mit Art. 90 lit. f der Richtlinie 2001/ 83/EG darf ein für die Behandlung von Kopflausbefall zu gelassenes Arzneimittel auch dann nicht unter Verwendung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest beworben werden, wenn die Werbung keine (auch nur mittelbare) Gesundheits-gefährdung verursacht.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
MARKETING
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
RICHTLINIE
ARZNEIMITTEL
ES
LÄUSE
ATMUNG
EIGNUNG
INTERNET
WERBUNG
SELBSTMEDIKATION
ELTERN
BERATUNG
APOTHEKER