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Nachwirkung eines Tarifvertrages - Ablösung durch „andere Abmachung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 22

Dokument
115290
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
22
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine bereits vor dem Eintritt der Nachwirkung abgeschlossene einzelvertragliche Vereinbarung von untertariflichen Arbeitsbedingungen kann die nachwirkende Tarifnorm nur dann ablösen, wenn der Regelungswille der Arbeitsvertragsparteien darauf gerichtet ist, diese bestimmte Tarifregelung in Anbetracht ihrer absehbar bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern.

Schlagworte

VEREINBARUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RICHTLINIE PATIENTEN ES GEMÜSE Zeitschrift für Tarifrecht München