CareLit Fachartikel
Nachwirkung eines Tarifvertrages - Ablösung durch „andere Abmachung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 22
Dokument
115290
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine bereits vor dem Eintritt der Nachwirkung abgeschlossene einzelvertragliche Vereinbarung von untertariflichen Arbeitsbedingungen kann die nachwirkende Tarifnorm nur dann ablösen, wenn der Regelungswille der Arbeitsvertragsparteien darauf gerichtet ist, diese bestimmte Tarifregelung in Anbetracht ihrer absehbar bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern.
Schlagworte
VEREINBARUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
RICHTLINIE
PATIENTEN
ES
GEMÜSE
Zeitschrift für Tarifrecht
München