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Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach TVöD

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 22 bis 25

Dokument
115292
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
22 bis 25
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Einer Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 TVöD steht nicht entgegen, dass sich dessen Gesamttätigkeit aus mehreren Teiltätigkeiten im Tarifsinne zusammensetzt, von denen nicht alle nach der Entgeltgruppe 1 TVöD zu bewerten sind. Nach den gem. §17 Abs. l TVÜ-VKA nach wie vor geltenden Eingruppierungsgrundsätzen der auf Grundlage des § 2 Abs. l Satz 2 RahmenTV zu §20 BMT-G II vereinbarten Bezirkstarifverträge ist es für die Eingruppierung grundsätzlich maßgebend, welcher Entgeltgruppe die Summe der zeitlich mindestens zur Hälfte auszuübenden Teiltätigkeiten zuzuordnen ist.

Schlagworte

TÄTIGKEIT TVÖD EINGRUPPIERUNG REINIGUNG BAT KÜCHE RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RICHTLINIE PATIENTEN ES GEMÜSE BEURTEILUNG VERSTÄNDNIS FLEISCH KÄSE