CareLit Fachartikel
Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach TVöD
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 25 bis 27
Dokument
115293
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einem erneuten Zustimmungsersuchen nach § 99 Abs. 1 BetrVG zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers fehlt bei der Aufeinanderfolge von zwei Arbeitsverhältnissen bei unveränderter Tätigkeit und Vergütungsordnung die Grundlage. Der Arbeitgeber kann jedenfalls dann, wenn er bereits um die Zustimmung des Betriebsrats ersucht hat und im Falle der verweigerten Zustimmung ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet hat, hinsichtlich der Eingruppierung ein weiteres Zustimmungsverfahren nach g 99 Abs. 1 BetrVG nicht in Gang setzen.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
TVÖD
EINGRUPPIERUNG
WÄSCHEREI
WÄSCHE
RECHT
KÄSE
HAND
VERSTÄNDNIS
ES
ARBEITSLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
GANG
TEXTILIEN
Zeitschrift für Tarifrecht
München