CareLit Fachartikel
Eingruppierung - Spielplatzkontrolleur -Beschäftigung im erlernten Beruf - Beschäftigung in einem verwandten Beruf
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 28 bis 31
Dokument
115294
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Eingruppierung in die Lohngr. 5 Abschnitt a Nr. 1 Fall 1 BZT-G/NRW setzt voraus, dass die Tätigkeit von einem Beschäftigten mit einer ordnungsgemäß abgeschlossenen Berufsausbildung ausgeübt wird und verlangt, dass die Tätigkeit im Wesentlichen dem Berufsbild des erlernten Berufsentspricht. Die Ausübung von Tätigkeiten, die lediglich Fähigkeiten in engbegrenzten Teilbereichen des Berufsbilds erfordern, reicht hierfür nicht aus.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
BERUFSAUSBILDUNG
BERUFSBILD
AUSBILDUNG
ARBEITER
EINGRUPPIERUNG
RECHTSPRECHUNG
INDUSTRIE
ZEIT
PERSONEN
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
BERUFE
Zeitschrift für Tarifrecht
München