CareLit Fachartikel

Eingruppierung - Spielplatzkontrolleur -Beschäftigung im erlernten Beruf - Beschäftigung in einem verwandten Beruf

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 28 bis 31

Dokument
115294
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
28 bis 31
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Eingruppierung in die Lohngr. 5 Abschnitt a Nr. 1 Fall 1 BZT-G/NRW setzt voraus, dass die Tätigkeit von einem Beschäftigten mit einer ordnungsgemäß abgeschlossenen Berufsausbildung ausgeübt wird und verlangt, dass die Tätigkeit im Wesentlichen dem Berufsbild des erlernten Berufsentspricht. Die Ausübung von Tätigkeiten, die lediglich Fähigkeiten in engbegrenzten Teilbereichen des Berufsbilds erfordern, reicht hierfür nicht aus.

Schlagworte

TÄTIGKEIT BERUFSAUSBILDUNG BERUFSBILD AUSBILDUNG ARBEITER EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG INDUSTRIE ZEIT PERSONEN ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ES BERUFE Zeitschrift für Tarifrecht München