Stufenzuordnung nach TV-L - Anrechnung von Berufserfahrung/förderlichen Zeiten
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 33 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. wurde beim bekl. Land in EG 13 TV-L eingestellt und unter Berücksichtigung anderweit erworbener einschlägiger Berufserfahrung nach §16 Abs. 2 Satz 3 dort der Stufe 2 zugeordnet. Er begehrt die Feststellung der Verpflichtung des bekl. Landes, ihn ab Einstellung der Stufe 4 - hilfsweise 3 - zuzuordnen. Die bei einem anderen Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung müsse ebenso behandelt werden wie die beim selben Arbeitgeber erworbene. Seine Vordienstzeiten hätten überdies nach §16 Abs. 2 Satz 4 TV-L berücksichtigt werden müssen, da er zur Deckung des Personalbedarfs eingestellt worden sei. Das ArbG hat die K…