Schutzpockenimpfung und Ekzem
G. Weber · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1943 · Heft 31/32 · S. 577-578
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung 1. Die Impfung von Ekzemkindern ist im Deutschen Reiche grundsätzlich und ohne Ausnahme verboten. 2. Bei bestehendem Ekzem ist nach Ausführung der Impfung mit dem Auftreten eines Ekzema vaccinatum und mit einer Verschlechterung des Ekzems in jedem Falle mit großer Wahrscheinlichkeit zu rechnen. Seltene Ausnahmen bestätigen auch hier nur die Regel. 3. Der Vorschlag von Oxenius, Ekzemkinder zu impfen, um sie vor der Encephalitis postvaccinalis zu bewahren, würde die betreffenden Kinder in schwere Gefahr bringen, ohne daß zu einem solchen Vorgehen ein ausreichend begründeter Anlaß besteht.