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Schutzpockenimpfung und Ekzem

G. Weber · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1943 · Heft 31/32 · S. 577-578

Dokument
1153018
CareLit-ID
Jahr
1943
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
G. Weber
Ausgabe
Heft 31/32 / 1943
Jahrgang 69
Seiten
577-578
Erschienen: 1943-08-06 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung 1. Die Impfung von Ekzemkindern ist im Deutschen Reiche grundsätzlich und ohne Ausnahme verboten. 2. Bei bestehendem Ekzem ist nach Ausführung der Impfung mit dem Auftreten eines Ekzema vaccinatum und mit einer Verschlechterung des Ekzems in jedem Falle mit großer Wahrscheinlichkeit zu rechnen. Seltene Ausnahmen bestätigen auch hier nur die Regel. 3. Der Vorschlag von Oxenius, Ekzemkinder zu impfen, um sie vor der Encephalitis postvaccinalis zu bewahren, würde die betreffenden Kinder in schwere Gefahr bringen, ohne daß zu einem solchen Vorgehen ein ausreichend begründeter Anlaß besteht.

Schlagworte

Impfung Ekzem Zusammenfassung Ekzemkindern Deutschen Reiche Grundsätzlich Ausnahme Verboten Bestehendem Ausführung Auftreten DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift