CareLit Fachartikel

Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 2 · S. 68 bis 75

Dokument
115356
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
68 bis 75
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beurteilung, ob eine einfachste Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe 1 TVöD ausgeübt wird, ist anhand einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Maßgebende Kriterien sind dabei neben einer nicht erforderlichen Voroder Ausbildung vor allem eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase in die über nommene Tätigkeit und das Fehlen eines eigenständigen, nicht gänzlich unbedeutenden Entscheidungs und Verantwortungsbereichs.

Schlagworte

TVÖD TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG REINIGUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER RUHESTAND PRAXIS FREUDE VERHALTEN SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG INDUSTRIE VERSTÄNDNIS MENSCHEN PERSONEN