CareLit Fachartikel
Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 2 · S. 68 bis 75
Dokument
115356
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beurteilung, ob eine einfachste Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe 1 TVöD ausgeübt wird, ist anhand einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Maßgebende Kriterien sind dabei neben einer nicht erforderlichen Voroder Ausbildung vor allem eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase in die über nommene Tätigkeit und das Fehlen eines eigenständigen, nicht gänzlich unbedeutenden Entscheidungs und Verantwortungsbereichs.
Schlagworte
TVÖD
TÄTIGKEIT
EINGRUPPIERUNG
REINIGUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
RUHESTAND
PRAXIS
FREUDE
VERHALTEN
SCHREIBEN
ARBEITSLEISTUNG
INDUSTRIE
VERSTÄNDNIS
MENSCHEN
PERSONEN