CareLit Fachartikel
Neue Rechtsprechung des BSG zu Abrechnungsstreitigkeiten
Flachsbarth, T.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2010 · Heft 2 · S. 73 bis 76
Dokument
115428
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhausträger haben einen Anspruch auf Vergütung der zugunsten gesetzlich Versicherter erbrachten Leistungen gemäß § 109 Absatz 4 Satz 3 SGB V in Verbindung mit den pflege-satzrechtlichen Bestimmungen, wenn eine notwendige Kranken-hausbehandlung (§39 SGB V) eines Versicherten in einem zugelassenen Krankenhaus im Rahmen seines Versorgungsauftrages erfolgte. Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
KRANKENHAUSTRÄGER
MDK
VERGÜTUNG
BELEGARZT
ÄRZTE
LEISTUNG
UNTERLAGEN
SCHREIBEN
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