CareLit Fachartikel

Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. ic Satz 3 SGBV bei fehlerhafter Kodierung

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 11 · S. 213 bis 216

Dokument
115483
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
213 bis 216
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Wortlaut von § 275 Abs. ic Satz 3 SGB V ist alleinige Voraussetzung des Anspruchs auf die Aufwandspauschale, dass die vom MDK durchgeführte Prüfung „nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt. Der Anspruch auf die Aufwandspauschale besteht daher auch dann, wenn die Abrechnung zwar fehlerhaft war, die Korrektur des Fehlers aber nicht zu einer Minderung des (Gesamt-)Abrechnungsbetrags führt.

Schlagworte

LEISTUNGSABRECHNUNG MDK KRANKENKASSE KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG KODIERUNG ES KRANKENHÄUSER HÖHE VERHALTEN RISIKO GESUNDHEIT BUCHHANDEL STRAFRECHT Krankenhaus und Recht Frankfurt