CareLit Fachartikel
Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. ic Satz 3 SGBV bei fehlerhafter Kodierung
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 11 · S. 213 bis 216
Dokument
115483
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Wortlaut von § 275 Abs. ic Satz 3 SGB V ist alleinige Voraussetzung des Anspruchs auf die Aufwandspauschale, dass die vom MDK durchgeführte Prüfung „nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt. Der Anspruch auf die Aufwandspauschale besteht daher auch dann, wenn die Abrechnung zwar fehlerhaft war, die Korrektur des Fehlers aber nicht zu einer Minderung des (Gesamt-)Abrechnungsbetrags führt.
Schlagworte
LEISTUNGSABRECHNUNG
MDK
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
KODIERUNG
ES
KRANKENHÄUSER
HÖHE
VERHALTEN
RISIKO
GESUNDHEIT
BUCHHANDEL
STRAFRECHT
Krankenhaus und Recht
Frankfurt