CareLit Fachartikel

Mangelnder Hygienestandard bei Injektionen zieht Schmerzensgeldansprüche des Patienten nach sich

Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 11 · S. 103 bis 108

Dokument
115490
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 17
Seiten
103 bis 108
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Vor einer Injektion im Hals-Schulter-Bereich ist die betroffene Hautstelle des Patienten gründlich (z.B. bei Verwendung eines Desinfektionssprays durch Besprühen, anschließendes Wischen und erneutes Sprühen einer nach folgenden mindestens dreißig Sekunden anhaltenden Einwirkzeit) zu desinfizieren. Dies gilt auch beim notärztlichen Einsatz in einem häuslichen Umfeld.

Schlagworte

DESINFEKTION THERAPIE BEHANDLUNGSFEHLER GUTACHTEN KRANKENHAUS LEITLINIE OSTEOPOROSE RISIKO ES INJEKTIONEN PATIENTEN HÖHE ATMUNG LEBER KAUSALITÄT INDUSTRIE