CareLit Fachartikel
Zum Anspruch von Behörden auf Einsicht in Betreuungsakten
Schulte-Bunert, C.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 2 · S. 7 bis 11
Dokument
115552
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Täglich erreichen die Betreuungsgerichte Anträge von Behörden auf Gewährung von Einsicht in Betreuungsakten. Diese Behörden sind in aller Regel nicht am Verfahren beteiligt. Ihr Informationsbegehren ist in erster Linie auf die medizinischen oder psychiatrischen Gutachten gerichtet. Diese enthalten häufig Informationen aus intimsten Lebensbereichen der Betroffenen oder anderer Personen.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
GUTACHTEN
RECHT
PERSONEN
TERMINOLOGIE
WAHRNEHMUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
PRIVATSPHÄRE
LEISTUNG
BERATUNG
VERHALTEN
MENSCHEN