CareLit Fachartikel

Zum Anspruch von Behörden auf Einsicht in Betreuungsakten

Schulte-Bunert, C.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 2 · S. 7 bis 11

Dokument
115552
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Schulte-Bunert, C.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
7 bis 11
Erschienen: 2010-02-10 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Täglich erreichen die Betreuungsgerichte Anträge von Behörden auf Gewährung von Einsicht in Betreuungsakten. Diese Behörden sind in aller Regel nicht am Verfahren beteiligt. Ihr Informationsbegehren ist in erster Linie auf die medizinischen oder psychiatrischen Gutachten gerichtet. Diese enthalten häufig Informationen aus intimsten Lebensbereichen der Betroffenen oder anderer Personen.

Schlagworte

EINWILLIGUNG BEHÖRDE ENTSCHEIDUNG GERICHT GUTACHTEN RECHT PERSONEN TERMINOLOGIE WAHRNEHMUNG RECHTSPRECHUNG ES PRIVATSPHÄRE LEISTUNG BERATUNG VERHALTEN MENSCHEN