CareLit Fachartikel
Der Wunsch des Betreuten -Umsetzung mit Einschränkung
Brosey, D.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 2 · S. 16 bis 18
Dokument
115554
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein zentrales Element des Betreuungsrechts ist die Verpflichtung des Betreuers, den Wünschen des Betreuten zu entsprechen. Dieser grundsätzliche Vorrang der Wünsche wird ausdrücklich in § 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB normiert. Doch wird diese Verpflichtung des Betreuers im gleichen Satz wieder dadurch eingeschränkt, dass der Wunsch dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
HILFE
LEBEN
RECHT
Betreuten
Verpflichtung
Betreuers
Wunsch
Zentrales
Element
Betreuungsrechts
Wünschen
Entsprechen
Grundsätzliche