CareLit Fachartikel

Personenbedingte Kündigung bei körperlich stark eingeschränkter Altenpflegerin ist grundsätzlich sozial gerechtfertigt

PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 1 · S. 8 bis 12

Dokument
115569
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
8 bis 12
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine personenbedingte Kündigung gegenüber einer Altenpflegerin ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn diese aufgrund eines medizinischen Gutachtens zu schweren körperlichen Arbeiten krank heitsbedingt nicht mehr in der Lage ist

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT KRANKHEIT PERSONALRAT ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG ZEIT EIGNUNG ES HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS FREIHEIT ALTENPFLEGE PATIENTEN