CareLit Fachartikel

Diebstahl von sechs Maultaschen rechtfertigt außerordentliche Kündigung

PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 1 · S. 13 bis 24

Dokument
115570
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
13 bis 24
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Diebstahl von sechs Maultaschen aus übriggebliebener Bewohnerverpflegung durch eine Altenpflegerin ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn ein ausdrückliches und der Arbeitnehmerin auch bekanntes Verbot hinsichtlich der Verwertung von Resten durch das Personal besteht.

Schlagworte

STATIONSKÜCHE KÜNDIGUNG RECHTSPRECHUNG VERBOT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER DIEBSTAHL SICHERHEIT PERSONEN HÄRTE VERHALTEN WAHRNEHMUNG ES PERSÖNLICHKEIT ESSEN HAND