CareLit Fachartikel
Diebstahl von sechs Maultaschen rechtfertigt außerordentliche Kündigung
PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 1 · S. 13 bis 24
Dokument
115570
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Diebstahl von sechs Maultaschen aus übriggebliebener Bewohnerverpflegung durch eine Altenpflegerin ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn ein ausdrückliches und der Arbeitnehmerin auch bekanntes Verbot hinsichtlich der Verwertung von Resten durch das Personal besteht.
Schlagworte
STATIONSKÜCHE
KÜNDIGUNG
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
DIEBSTAHL
SICHERHEIT
PERSONEN
HÄRTE
VERHALTEN
WAHRNEHMUNG
ES
PERSÖNLICHKEIT
ESSEN
HAND