CareLit Fachartikel

Anforderungen an Maßnahmenbescheide und Verwaltungsverfahren nach § 115 Abs. 2 SGB XI

PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 1 · S. 35 bis 42

Dokument
115573
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
35 bis 42
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Maßnahmenbescheide gemäß § 115 Abs. 2 SGB XI müssen dem Träger der Pflegeeinrichtung konkrete, von der Feststellung der Qualitätsmängel deutlich unterscheidbare Maßnahmen so bestimmt aufgeben, dass der Träger ohne Zweifel beurteilen kann, wann die Maßnahmen als umgesetzt gelten können. Abstrakte Aussagen und beispielhafte Aufzählungen genügen dem nicht. Die Bestimmtheit der Maßnahmen muss sich aus dem Bescheid selbst ergeben.

Schlagworte

MDK ENTSCHEIDUNG WIRKUNG KÜNDIGUNG RECHTSPRECHUNG MITARBEITER KRANKENPFLEGE LEISTUNG THERAPIE PRAXIS BLÜTEN ES GEWICHTSVERLUST DOKUMENTATION SCHREIBEN KOPF