CareLit Fachartikel
Keine Aufstiegsfortbildungsförderung für Fortbildung zur Wohnbereichsund Pflegedienstleiterin
PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 1 · S. 43 bis 52
Dokument
115574
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine staatlich anerkannte Altenpflegerin, die von 1995 bis 2004 in einem Altenzentrum als Altenpflegerin beschäftigt war, hat keinen Anspruch auf die Förderung ihrer inzwischen abgeschlossenen Weiterbildungsmafsnahme zur Wohnbereichsund Pflegedienstleiterin.
Schlagworte
FORTBILDUNG
AUSBILDUNG
WEITERBILDUNG
KRANKENHAUSGESELLSCHAFT
PFLEGEDIREKTOR
QUALITÄTSSICHERUNG
Altenpflegerin
Pflegedienstleiterin
Wohnbereichsund
Staatlich
Anerkannte
Einem
Altenzentrum
Beschäftigt
Keinen
Anspruch