CareLit Fachartikel

Berücksichtigung der Morbiditäts-entwicklung in der vertragsärztlichen Vergütung und der Krankenhausfinanzierung

Jaeger, C.; Volkmer, F.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 2 · S. 131 bis 137

Dokument
115580
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Jaeger, C.; Volkmer, F.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
131 bis 137
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Mit der Änderung des § 10 Absatz 6 KHEntgG im KHRG wurde perspektivisch der strikte Grundlohnsummenbezug bei der Fortentwicklung der Landesbasisfallwerte durch einen vom BMG festzusetzenden Veränderungswert abgelöst. Dessen Festlegung erfolgt auf der Basis eines vom Statistischen Bundesamt zu ermittelnden Orientierungswertes, der die Kostenstrukturen und -entwicklungen in den Krankenhäusern besser abbilden soll. Gleichzeitig wurden mit dem KHRG die Regelungen zur Vereinbarung der Landesbasisf allwerte hinsichtlich der Leistungsentwicklung (Fallzahl und Fallschwere) verändert

Schlagworte

VEREINBARUNG KRANKENHAUS KRANKENHAUSFINANZIERUNGSREFORMGESETZ ENTWICKLUNG FINANZIERUNG ANPASSUNG BEVÖLKERUNG GESUNDHEITSWESEN DEUTSCHLAND MENSCHEN PATIENTEN HÖHE KRANKENHÄUSER ARZTPRAXEN ORIENTIERUNG BERLIN