Berücksichtigung der Morbiditäts-entwicklung in der vertragsärztlichen Vergütung und der Krankenhausfinanzierung
Jaeger, C.; Volkmer, F.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 2 · S. 131 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Änderung des § 10 Absatz 6 KHEntgG im KHRG wurde perspektivisch der strikte Grundlohnsummenbezug bei der Fortentwicklung der Landesbasisfallwerte durch einen vom BMG festzusetzenden Veränderungswert abgelöst. Dessen Festlegung erfolgt auf der Basis eines vom Statistischen Bundesamt zu ermittelnden Orientierungswertes, der die Kostenstrukturen und -entwicklungen in den Krankenhäusern besser abbilden soll. Gleichzeitig wurden mit dem KHRG die Regelungen zur Vereinbarung der Landesbasisf allwerte hinsichtlich der Leistungsentwicklung (Fallzahl und Fallschwere) verändert