CareLit Fachartikel

Ein geeigneter Ort im Sinne des Gesetzes

Hoffmann, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 2 · S. 48 bis 49

Dokument
115665
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Hoffmann, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
48 bis 49
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die Voraussetzungen, um Anspruch auf Häusliche Krankenpflege geltend zu machen, sind häufig streitig. DerAntragssteller muss in einem Haushalt im Sinne des § 37 SGB V leben. Ein aktueller Beschluss zeigt: Auch eine stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe kann ein geeigneter Ort sein.

Schlagworte

SPEZIELLE PFLEGE SOZIALHILFETRÄGER UNTERBRINGUNG HAUSHALT EINRICHTUNG KRANKENKASSE KRANKENPFLEGE KRANKENBEHANDLUNG KRANKENHÄUSER PFLEGEHEIME VERTRÄGE PATIENTEN ES Häusliche Pflege Hannover