CareLit Fachartikel
Ein geeigneter Ort im Sinne des Gesetzes
Hoffmann, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 2 · S. 48 bis 49
Dokument
115665
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Voraussetzungen, um Anspruch auf Häusliche Krankenpflege geltend zu machen, sind häufig streitig. DerAntragssteller muss in einem Haushalt im Sinne des § 37 SGB V leben. Ein aktueller Beschluss zeigt: Auch eine stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe kann ein geeigneter Ort sein.
Schlagworte
SPEZIELLE PFLEGE
SOZIALHILFETRÄGER
UNTERBRINGUNG
HAUSHALT
EINRICHTUNG
KRANKENKASSE
KRANKENPFLEGE
KRANKENBEHANDLUNG
KRANKENHÄUSER
PFLEGEHEIME
VERTRÄGE
PATIENTEN
ES
Häusliche Pflege
Hannover