CareLit Fachartikel

Führen der Zusätze «Schmerztherapie» und «Schmerzsprechstunde» auf dem Praxisschild – Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 12. 1993

H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1994 · Heft 45 · S. 1561-1562

Dokument
1156824
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
H.-J. Rieger
Ausgabe
Heft 45 / 1994
Jahrgang 119
Seiten
1561-1562
Erschienen: 1994-01-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Verfassungsmäßigkeit des ärztlichen Werbeverbots befaßt und dabei festgestellt, daß dem Arzt nicht jegliche Werbung, sondern nur die berufswidrige Werbung verboten ist (1). Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem die Verwendung von Zusätzen auf dem Praxisschild, Briefbögen usw., die beim Publikum zu Irrtümern führen können. In einem Beschluß vom 15. 12. 1993 – 1 BvR 410/88 – , durch den die Verfassungsbeschwerde einer niedergelassenen Anästhesistin gegen ein Urteil des Landesberufsgerich…

Schlagworte

Schmerztherapie DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift