Führen der Zusätze «Schmerztherapie» und «Schmerzsprechstunde» auf dem Praxisschild – Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 12. 1993
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1994 · Heft 45 · S. 1561-1562
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Verfassungsmäßigkeit des ärztlichen Werbeverbots befaßt und dabei festgestellt, daß dem Arzt nicht jegliche Werbung, sondern nur die berufswidrige Werbung verboten ist (1). Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem die Verwendung von Zusätzen auf dem Praxisschild, Briefbögen usw., die beim Publikum zu Irrtümern führen können. In einem Beschluß vom 15. 12. 1993 – 1 BvR 410/88 – , durch den die Verfassungsbeschwerde einer niedergelassenen Anästhesistin gegen ein Urteil des Landesberufsgerich…