Befreiung vom ärztlichen Notfalldienst – Neuere Gerichtsurteile
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1992 · Heft 51/52 · S. 1980-1982
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach den Kammer- und Heilberufsgesetzen der Länder und den auf ihrer Grundlage erlassenen Berufsordnungen sind alle niedergelassenen Ärzte verpflichtet, am allgemeinen ärztlichen Notfalldienst teilzunehmen (1). Für Kassenärzte folgt die Teilnahmepflicht aus ihrer Pflicht zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung (§ 95 Abs. 3 SGB V). Die Frage, ob diese Rechtsgrundlagen verfassungskonform sind und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt vom Notfalldienst befreit werden kann, spielt in der Praxis immer wieder eine Rolle, wie drei Urteile aus jüngster Zeit belegen.