CareLit Fachartikel
Die Rechtsstellung des Arztes im Praktikum
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1988 · Heft 30 · S. 1204-1207
Dokument
1156916
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung vom 14. 3. 1985 (− BÄO −, BGB1. I S. 555) ist als weiterer Teil der ärztlichen Ausbildung die Tätigkeit als Arzt im Praktikum (AiP) im Anschluß an das sechsjährige Medizinstudium eingeführt worden. Sie ist erstmals von den Absolventen des Medizinstudiums abzuleisten, die nach dem 30. 6. 1988 die Ärztliche Prüfung bestanden haben (1). Allerdings sind bezüglich der Rechtsstellung des AiP noch wichtige Fragen ungelöst.
Schlagworte
Gesetz
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift