Dokumentation unzureichend belegter homöopathischer Arzneimittel
A. Banzhaf und R. Broese · Allgemeine Homöopathische Zeitung · 1990 · Heft 05 · S. 194-198
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Seit dem Beginn der Aufbereitungstätigkeit der Kommission D im Jahre 1978 wurden bisher 1234 homöopathische Einzelmittel monographisch erfaßt. Der 22 des Arzneimittelgesetzes sieht in Absatz 3 vor, daß für Arzneimittel, deren Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt sind, anstelle der in Absatz 2 geforderten Ergebnisse aus pharmakologischen, toxikologischen und klinischen Untersuchungen auch anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial vorgelegt werden kann, wobei es dem Bundesgesundheitsamt gemäß 25 (7) obliegt, dieses durch Kommissionen aufbereiten zu lassen und bekanntzumachen. Die Aufbereitung d…