Die forensisch-psychiatrische Begutachtung Heranwachsender nach § 105 JGG zwischen Strafe und therapeutischer Hilfe
M. M. Weber, U. Rüth · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 1997 · Heft 06 · S. 247-255
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das deutsche Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht in § 105 die Anwendung von Jugendstrafrecht bei 18 - 21jährigen heranwachsenden Delinquenten vor, sofern sie aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung oder der Art ihrer Straftaten einem Jugendlichen entsprechen. Die Beurteilung der ,,Reife" von Heranwachsenden war seit der Einführung des JGG im Jahr 1953 in der forensischen Psychiatrie stets äußerst umstritten. Trotz mehrerer Versuche einer Operationalisierung, etwa in den Marburger Richtlinien, gilt bis heute unverändert, daß sich keine eindeutigen Kriterien der Jugendlicheneigenschaft im Sinne des JG…