CareLit Fachartikel

Verfassungsschutz und Rechtsstaatlichkeit

Wegner, H.; · Die Agnes Karll-Schwester Der Krankenpfleger, Frankfurt · 1970 · Heft 6 · S. 239 bis 240

Dokument
115817
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Agnes Karll-Schwester Der Krankenpfleger, Frankfurt
Autor:innen
Wegner, H.;
Ausgabe
Heft 6 / 1970
Jahrgang 24
Seiten
239 bis 240
Erschienen: 1970-06-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Jeder Staat ist bestrebt, seinen Bestand, aber auch seine jeweilige Staatsform zu erhalten. Alle Vorkehrungen, die er zu diesem Zwecke trifft, kann man als Staatsschutz bezeichnen. Maßnahmen jedoch, die ein Staat ergreift, um seine staatliche Grundordnung zu schützen, bezeichnet man in der Regel als Verfassungsschutz. In weiten Kreisen herrscht Unklarheit über die Aufgaben des Verfassungsschutzes. Viele meinen, er habe die geschriebene Verfassung, also das Grundgesetz zu schützen

Schlagworte

GESETZ GRUNDGESETZ BAUSTOFF BEHÖRDE BUNDESREGIERUNG DDR SICHERHEIT ES UNSICHERHEIT POLITIK GLÜCK FREIHEIT LEBEN MENSCHEN ROLLE FRANKREICH