CareLit Fachartikel
Verfassungsschutz und Rechtsstaatlichkeit
Wegner, H.; · Die Agnes Karll-Schwester Der Krankenpfleger, Frankfurt · 1970 · Heft 6 · S. 239 bis 240
Dokument
115817
CareLit-ID
Jahr
1970
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Staat ist bestrebt, seinen Bestand, aber auch seine jeweilige Staatsform zu erhalten. Alle Vorkehrungen, die er zu diesem Zwecke trifft, kann man als Staatsschutz bezeichnen. Maßnahmen jedoch, die ein Staat ergreift, um seine staatliche Grundordnung zu schützen, bezeichnet man in der Regel als Verfassungsschutz. In weiten Kreisen herrscht Unklarheit über die Aufgaben des Verfassungsschutzes. Viele meinen, er habe die geschriebene Verfassung, also das Grundgesetz zu schützen
Schlagworte
GESETZ
GRUNDGESETZ
BAUSTOFF
BEHÖRDE
BUNDESREGIERUNG
DDR
SICHERHEIT
ES
UNSICHERHEIT
POLITIK
GLÜCK
FREIHEIT
LEBEN
MENSCHEN
ROLLE
FRANKREICH