Zur Beurteilung des Sehvermögens nach photorefraktiver Keratektomie im Rahmen der Polizeidienstvorschrift 300
Stefan Bodanowitz, Peter Heinz, Peter Kroll · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1995 · Heft 09 · S. 203-205
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung HINTERGRUND Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 legt Sehanforderungen für Polizeidienstbewerber fest. Unter anderem muß mit beiden Augen eine unkorrigierte Sehschärfe von mindestens 0,5 vor Vollendung des 18. Lebensjahres und mindestens 0,3 nach Vollendung des 21. Lebensjahres erreicht werden. Außerdem muß das sphärische Äquivalent der Brillenkorrektur zwischen -2,0 und +3,0 dpt liegen. Bisher gibt es keine verbindlichen Empfehlungen zur Beurteilung der photorefraktiven Keratektomie mittels Excimerlaser (PRK) im Hinblick auf diese Vorschrift. PATIENTEN Bei zwei Polizeidienstbewerbern mit myopem…