Die reformatio in peius im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren - unter besonderer Berücksichtigung des Anhörungsgebots -
Köhler, K. F.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 2 · S. 78 bis 87
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die (weitere) Verschlechterung eines vermeintlich belastenden Ausgangsbescheides im Widerspruchsverfahren wird allgemein als »reformatio in peius« bezeichnet. Umstritten ist, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine solche zulässig ist, da manche Literaturstimmen sie als unvereinbar mit der Rechtsschutzfunktion des Widerspruchsverfahrens bezeichnen. Obwohl ihre Zulässigkeit in der Rechtsprechung zwischenzeitlich prinzipiell anerkannt ist, besonders wenn Ausgangsund Widerspruchsbehörde identisch sind oder Letztere die Fachaufsicht über Erstere ausübt, existieren in Bezug auf das nachstehend zu erörternde »D…