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Die reformatio in peius im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren - unter besonderer Berücksichtigung des Anhörungsgebots -

Köhler, K. F.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 2 · S. 78 bis 87

Dokument
115866
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Köhler, K. F.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
78 bis 87
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die (weitere) Verschlechterung eines vermeintlich belastenden Ausgangsbescheides im Widerspruchsverfahren wird allgemein als »reformatio in peius« bezeichnet. Umstritten ist, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine solche zulässig ist, da manche Literaturstimmen sie als unvereinbar mit der Rechtsschutzfunktion des Widerspruchsverfahrens bezeichnen. Obwohl ihre Zulässigkeit in der Rechtsprechung zwischenzeitlich prinzipiell anerkannt ist, besonders wenn Ausgangsund Widerspruchsbehörde identisch sind oder Letztere die Fachaufsicht über Erstere ausübt, existieren in Bezug auf das nachstehend zu erörternde »D…

Schlagworte

RECHT RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG BEHÖRDE VERBOT GERICHT HÖHE ZEIT LITERATUR RISIKO ES SELBSTKONTROLLE ZULASSUNG VERTRAUEN BODEN PRAXIS