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Das Diskriminierungsverbot des Art.7Abs.2VO 1612/68

Husmann, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 2 · S. 87 bis 95

Dokument
115867
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Husmann, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
87 bis 95
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die VO 1612/68 gliedert sich in vier Teile. Für die weiteren Ausführungen ist allein der Erste Teil von Interesse, der nach seiner Überschrift »Die Beschäftigung und die Familienangehörigen der Arbeitnehmer« behandelt. Dieser Teil enthält wiederum drei Titel. Titel I regelt in den Art. 1 bis 6 den »Zugang zur Beschäftigung« (= Arbeitsuche), Titel II in den Art. 7 bis 9 die »Ausübung der Beschäftigung und Gleichbehandlung« und Titel III in den Art. 10 bis 12 die Stellung der »Familienangehörigen der Arbeitnehmer«.

Schlagworte

URTEIL ARBEITNEHMER DISKRIMINIERUNG TÄTIGKEIT RECHT NORM ARBEIT RICHTLINIE SICHERHEIT ES UNTERRICHT BERUFSAUSBILDUNG LEISTUNG WAHRSCHEINLICHKEIT LANDWIRTSCHAFT KIND