CareLit Fachartikel
Gehörsverstoß; Zugang eines Anhörungsschreibens; Nichtgeltung der Zugangsvermutung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 2 · S. 96 bis 99
Dokument
115868
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gehörsrüge eines Sozialleistungsträgers, das Gericht habe seinen Vortrag übergangen, dass der betreffende Leistungsempfänger nur den Zugang eines dem Anhörungsschreiben anliegenden Fragebogens bestritten hat, nicht jedoch den Zugang des Anhörungsschreibens selbst, ist unbegründet, wenn das Gericht den Vortrag des Leistungsempfängers offenkundig in der Weise verstanden hat, dass dieser implizit auch den Zugang des Anhörungsschreibens bestritten hat.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
FRAGEBOGEN
URTEIL
VERLETZUNG
Zugang
Anhörungsschreibens
Vortrag
Bestritten
Gehörsrüge
Sozialleistungsträgers
Seinen
Übergangen
Betreffende
Leistungsempfänger