CareLit Fachartikel
»Outsourcing« von Dienstleistungen der Jugendhilfe (hier: Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen); Erstattungsfähige Kosten; Betreuungspauschale
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 2 · S. 99 bis 103
Dokument
115869
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die entgeltliche Beauftragung eines Trägers der freien Jugendhilfe mit der Durchführung der Aufgabe der Beratung und Unterstützung der Pflegeperson nach § 37 Abs. 2 SGB VTTT. Der Kläger, ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und die W.-Stiftung, ein Träger der freien Jugendhilfe, schlössen unter dem 15.6.2001 eine Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Pflegekinderdienstes nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch.
Schlagworte
KOSTEN
BERATUNG
AUFGABENSTELLUNG
VEREINBARUNG
RECHTSPRECHUNG
VERSORGUNGSBEREICH
WAHRNEHMUNG
KIND
TOD
SCHREIBEN
HÖHE
ES
LEISTUNG
NATUR
EINKOMMEN
ZULASSUNG