CareLit Fachartikel

»Outsourcing« von Dienstleistungen der Jugendhilfe (hier: Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen); Erstattungsfähige Kosten; Betreuungspauschale

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 2 · S. 99 bis 103

Dokument
115869
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
99 bis 103
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die entgeltliche Beauftragung eines Trägers der freien Jugendhilfe mit der Durchführung der Aufgabe der Beratung und Unterstützung der Pflegeperson nach § 37 Abs. 2 SGB VTTT. Der Kläger, ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und die W.-Stiftung, ein Träger der freien Jugendhilfe, schlössen unter dem 15.6.2001 eine Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Pflegekinderdienstes nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch.

Schlagworte

KOSTEN BERATUNG AUFGABENSTELLUNG VEREINBARUNG RECHTSPRECHUNG VERSORGUNGSBEREICH WAHRNEHMUNG KIND TOD SCHREIBEN HÖHE ES LEISTUNG NATUR EINKOMMEN ZULASSUNG