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Tarifliche Schichtzulage - Begriff der Schichtarbeit - Mindestzeitspanne zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der spätesten Schicht

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 2 · S. 77 bis 78

Dokument
115912
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
77 bis 78
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Regelung in §7 Abs. 2 TVöD-AT, wonach Schichtarbeit die Arbeit nach einem Schichtplan ist, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird, stellt nicht darauf ab, dass die Mindestzeitspanne von 13 Stunden zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der1 spätesten Schicht an demselben Wochentag erreicht wird.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG SCHICHTARBEIT ARBEITSZEIT BAT TVÖD WOCHENTAG ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ES VERSTÄNDNIS Zeitschrift für Tarifrecht München