CareLit Fachartikel
Tarifliche Schichtzulage - Begriff der Schichtarbeit - Mindestzeitspanne zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der spätesten Schicht
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 2 · S. 77 bis 78
Dokument
115912
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelung in §7 Abs. 2 TVöD-AT, wonach Schichtarbeit die Arbeit nach einem Schichtplan ist, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird, stellt nicht darauf ab, dass die Mindestzeitspanne von 13 Stunden zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der1 spätesten Schicht an demselben Wochentag erreicht wird.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
SCHICHTARBEIT
ARBEITSZEIT
BAT
TVÖD
WOCHENTAG
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
ES
VERSTÄNDNIS
Zeitschrift für Tarifrecht
München