CareLit Fachartikel
Augenschadenregulierung in der Privaten Unfallversicherung
H. Burggraf · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1983 · Heft 12 · S. 518-520
Dokument
1159502
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In der Privaten Unfallversicherung hat die Augenschadenregulierung unter Berücksichtigung des möglichen Brillenausgleiches zu erfolgen. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung - die entgegen der herkömmlichen juristischen Lehrmeinung und zweier übereinstimmender Gerichtsurteile erfolgte - bestätigt die augenärztliche Auffassung, dass eine Brille keine Körperprothese ist. Damit steht diese Jurisdiktion wieder im Einklang mit der Rechtsauffassung auf sozialrechtlichen Gebieten.
Schlagworte
Augenschadenregulierung
Privaten
Unfallversicherung
Zusammenfassung
Unter
Berücksichtigung
Möglichen
Brillenausgleiches
Erfolgen
Höchstrichterliche
Rechtsprechung
Entgegen
Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde