CareLit Fachartikel

Augenschadenregulierung in der Privaten Unfallversicherung

H. Burggraf · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1983 · Heft 12 · S. 518-520

Dokument
1159502
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Autor:innen
H. Burggraf
Ausgabe
Heft 12 / 1983
Jahrgang 183
Seiten
518-520
Erschienen: 1983-12-01 00:00:00
ISSN
0023-2165

Zusammenfassung

Zusammenfassung In der Privaten Unfallversicherung hat die Augenschadenregulierung unter Berücksichtigung des möglichen Brillenausgleiches zu erfolgen. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung - die entgegen der herkömmlichen juristischen Lehrmeinung und zweier übereinstimmender Gerichtsurteile erfolgte - bestätigt die augenärztliche Auffassung, dass eine Brille keine Körperprothese ist. Damit steht diese Jurisdiktion wieder im Einklang mit der Rechtsauffassung auf sozialrechtlichen Gebieten.

Schlagworte

Augenschadenregulierung Privaten Unfallversicherung Zusammenfassung Unter Berücksichtigung Möglichen Brillenausgleiches Erfolgen Höchstrichterliche Rechtsprechung Entgegen Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde