CareLit Fachartikel

Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen auch mit EU-Staatsbürgerschaft erforderlich

Muzar, N.; · inform, Wien · 2010 · Heft 2 · S. 18

Dokument
115967
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
inform, Wien
Autor:innen
Muzar, N.;
Ausgabe
Heft 2 / 2010
Jahrgang 5
Seiten
18
Erschienen: 2010-02-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Der durch die EU ermöglichte freie Personenverkehr führt vielfach zu Missverständnissen, was die Berechtigung zur Berufsausübung als Physiotherapeutln in Österreich betrifft. Physio Austria stellt aus aktuellem Änlass klar: Erst mit der Anerkennung des im EU-Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit liegt die Berufsberechtigung für die Ausübung des Berufes der Physiotherapeutln in Österreich vor.

Schlagworte

ANERKENNUNG TÄTIGKEIT SCHWEIZ AUSBILDUNG AUSLAND BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT BERUFSAUSÜBUNG GESUNDHEIT FORTBILDUNG inform Wien