CareLit Fachartikel
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen auch mit EU-Staatsbürgerschaft erforderlich
Muzar, N.; · inform, Wien · 2010 · Heft 2 · S. 18
Dokument
115967
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der durch die EU ermöglichte freie Personenverkehr führt vielfach zu Missverständnissen, was die Berechtigung zur Berufsausübung als Physiotherapeutln in Österreich betrifft. Physio Austria stellt aus aktuellem Änlass klar: Erst mit der Anerkennung des im EU-Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit liegt die Berufsberechtigung für die Ausübung des Berufes der Physiotherapeutln in Österreich vor.
Schlagworte
ANERKENNUNG
TÄTIGKEIT
SCHWEIZ
AUSBILDUNG
AUSLAND
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
GESUNDHEIT
FORTBILDUNG
inform
Wien